Häufig gestellte Fragen
Ihre Fragen zu Vollmachten
Erfahren Sie alles Wissenswerte zu unseren Dienstleistungen rund um Vollmachten in der Schweiz.
Eine Generalvollmacht ermöglicht es einem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers weitreichende rechtliche Handlungen vorzunehmen, etwa bei Behörden, Vertragsabschlüssen oder in der persönlichen Vorsorge.
Auf vollmacht.biz finden Sie geprüfte Vorlagen, die Sie individuell anpassen können. Unsere Anleitung führt Sie Schritt für Schritt durch den Ausfüllprozess.
Ja, wir bieten eine elektronische Unterzeichnung an, die den gesetzlichen Anforderungen in der Schweiz entspricht und den Prozess beschleunigt.
Wir decken verschiedene Vollmachten ab, darunter Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Handlungsvollmacht für spezifische Bereiche.
In den meisten Fällen ist eine eigenhändige Unterschrift ausreichend. Für bestimmte Vollmachten, etwa zur Grundstücksverwaltung, kann eine notarielle Beglaubigung erforderlich sein.
Die Gültigkeitsdauer legen Sie selbst fest. Ist kein Enddatum angegeben, bleibt die Vollmacht bis zum Widerruf oder Eintritt eines im Dokument definierten Ereignisses wirksam.
Ja, der Vollmachtgeber kann die Vollmacht jederzeit schriftlich widerrufen. Wir stellen dafür eine Vorlage zum Widerruf zur Verfügung.
Unser Team berät Sie individuell zu Fragen rund um Vollmachten, prüft Ihre Dokumente und gewährleistet eine rechtssichere Ausführung.
Sie erreichen uns telefonisch unter +41763932082, per E-Mail über das Kontaktformular auf vollmacht.biz oder persönlich in Luzern.